Hier gelangen Sie zur digitalen Pinnwand, die im Rahmen des Projekts "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" am 29. und 30.06. entsteht und sich mit #BlackLivesMatter auseinandersetzt.

 

https://sor.aesmtk-portal.de/

AES wird BLMS

Um ein symbolisches Zeichen zu setzen, hat sich die Schulleitung in Absprache mit dem Leitungsteam von „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ dazu entschlossen, die AES für zwei Tage „umzubenennen“. Aus der Albert-Einstein-Schule Schwalbach/Ts. wird daher am 29. und 30.06.2020 die Black-Lives-Matter-School.

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Reifezeugnis-Verleihung auf der großen Showbühne -

Akademische Feier der Albert-Einstein-Schule am Fr., 19. Juni, auf der STAGE DRIVE Kulturbühne FrankfurtRheinMain

 

Bericht und Fotos

technikAG

Wir sind die Theatertechnik-AG der AES und unsere Aufgabe ist es, bei Veranstaltungen für eine gute Beschallung und Beleuchtung zu sorgen. Diese Events umfassen alles Mögliche von SV-Wahlen und Elternabenden über Halloween-Partys und Weihnachtsgottesdienste bis hin zu aufwändigen Theateraufführungen.

Außerdem sind wir dafür zuständig, die Technik zu warten und einzurichten sowie Teile auszutauschen, damit immer alles bestmöglich klappt.
Ab dem nächsten Schuljahr fehlen uns aber die Mitglieder...

Mit nur noch zwei Teilnehmern und einem AG-Leiter können wir nicht mehr alle Aktionen stemmen und daraus folgt, dass es bei einigen Veranstaltungen keine oder nur wenig Technik geben kann.

Deswegen suchen wir DICH!

Hilf uns und sei dabei, wenn im Mehrzweckraum bei Partys die Fetzen fliegen und Schauspieler darauf warten, im Licht der Scheinwerfer zu stehen!

Voraussetzungen:

  • 8. Klasse oder höher
  • keine Vorkenntnisse nötig!
  • ein bisschen technisches Interesse wäre schön
  • Zeit und Lust, die technische Seite von Veranstaltungen im Team und auch einmal selbstständig zu stemmen

Fühlst du dich angesprochen oder hast du Fragen? Dann melde dich gerne per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, wir freuen uns auf dich!

Gemäß der Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums stellen wir in den Stufen 5 und 6 für die Kinder eine Notbetreuung sicher, deren Eltern in systemkritischen Berufen tätig sind.

Damit wir einen Überblick erhalten, an welchen Tagen Ihr Kind in die Notbetreuung in der Zeit zwischen Montag und Freitag kommt, möchten wir Sie bitten, uns dies bis spätestens 12:00 Uhr am Vortag der Inanspruchnahme der Notbetreuung zurückzumelden:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Diese Mail sollte folgende Informationen enthalten:

  1. der vollständige Name des Kindes,
  2. die genauen Tage, an denen Ihr Kind die Betreuung besuchen möchte,
  3. die Zeit (von...bis), in der die Notbetreuung an den genannten Tagen in Anspruch genommen werden möchte.

Für die Notbetreuung und die erweiterte Notbetreuung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration jeweils Musterformulare zur Verfügung gestellt, die Sie auf der Homepage herunterladen können. Diese werden regelmäßig aktualisiert.

Die Anmeldung muss zwei Tage vor Inanspruchnahme des Notbetreuungsangebotes erfolgen, in Ausnahmefällen kann die Anmeldung auch kurzfristiger erfolgen. In jedem Fall ist das passende Formular ausgefüllt vorzulegen.

Abschließend sind wir dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Notbetreuung grundsätzlich dem Namen nach nur zur "Not" in Anspruch genommen werden soll, um Sozialkontakte zu minimieren.

 

Sicherstellung einer Notbetreuung / Stand 20. April 2020

Einen Anspruch auf Kinderbetreuung erhalten ab dem 20. April auch alleinerziehende Berufstätige.

Zugang zur Notbetreuung für weitere Berufsfelder

Die Gruppe der Berufsgruppen, die die Notbetreuung nutzen können, wurde erweitert.

Hinzu kommen Personen, die hauptberuflich

  • Beratungsdienste der psychosozialen Notfallversorgung, sicherstellen,
  • Mitarbeiterinnen von Schutzeinrichtungen für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt,
  • Psychotherapeutinnen und –therapeuten
  • sowie Personen, die Beratungen in anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen durchführen.
  • Ebenfalls Zugang zur Notbetreuung haben ab 10. April auch Kinder von Beschäftigen in Einrichtungen der Jugendhilfe. Dazu zählen Einrichtungen der Erziehungshilfe, aber auch Internate, Schüler- oder Auszubildendenwohnheime.

Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen (und Kitas) zu geben, ist durch den Kabinettbeschluss am Freitag, dem 20.03.2020, in zwei Punkten erweitert worden:

  1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
    • Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber
  1. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.

    Die Notfallbetreuung umfasst nun

    • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
    • Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
    • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
    • Beschäftigte im Bereich Energie, Wasser und Ernährung, Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, Abfallwirtschaft


Herzliche Grüße
Anke Horn

 

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