Sollte der Boden/-belag an einem der Bundesjugendspiele-Tage so nass sein, dass sportliche Aktivitäten nicht möglich sind, wird der betreffende Tag zu einem dritten Studientag. Die Entscheidung darüber wird kurzfristig auf der Homepage veröffentlicht.

Ich möchte Sie hiermit über die an unserer Schule geltenden Regelungen für die Studientage informieren:

Für die Klassen der Sekundarstufe I gilt:

Kolleginnen und Kollegen, die in der betreffenden Klasse unterrichten, geben für diese beiden Tage Arbeitsaufträge, die die Kinder zu Hause erledigen müssen.

Die Schüler/innen der Sekundarstufe II erhalten von den Leistungskurslehrerinnen/ -lehrern Aufgaben für diese beiden Tage.

An den drei oben genannten Tagen, findet keine Nachmittagsbetreuung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Horn

Schulleiterin

 

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